AGBs
Soweit anwendbar gelten die österreichischen Hotelvertragsbedingungen (einfach auf den Link klicken), Sie
können die Vertragsbedingungen auch bei uns im Haus nachlesen.
Bei der auf den Grundrissen dargestellten Einrichtung handelt es sich um Beispiele, die tatsächliche Einrichtung kann im Einzelfall abweichen.
Ergänzend zu den österreichischen Hotelvertragsbedingungen wird vereinbart:
Die Buchung gilt für beide Seiten als verbindlich, sobald der Kunde die Onlinebuchung getätigt hat oder nach seiner schriftlichen, mündlichen oder per Email erteilten Buchung die Buchungsbestätigung von uns per Email versendet wurde.
Erfolgt mit der Buchungsbestätigung die Aufforderung eine Anzahlung zu leisten, so kann der Vermieter Gästehaus Horizont vom Vermietungsvertrag einseitig zurücktreten, wenn der Kunde die Anzahlung nicht innerhalb der geforderten Zeit (in der Regel 10 Tage) leistet. Für den Rücktritt ist keine gesonderte Erklärung an den Kunden notwendig.
Der Gast erklärt sich spätestens mit der Anzahlung mit unseren AGB´s einverstanden.
Im Falle einer Stornierung erhält der Gast seine über 10 % hinausgehende Anzahlung im Rahmen der Stornobedingungen der österreichischen Hotelvertragsbedingungen zurück. Ein Anspruch auf Rückerstattung von 10 % des Bruttomietpreises besteht nicht. Wir bieten Ihnen jedoch, nach vorheriger Absprache und beidseitiger Zustimmung an, den angezahlten Betrag bei Ihrer nächsten Buchung in der Nebensaison anzurechnen! Ein Anspruch auf Minderung des fälligen Stornobetrages wegen anderweitiger Vermietung besteht ausdrücklich nicht! Insbesondere entsteht dem Vermieter keine Pflicht zur Ersatzvermietung.
Der Gast haftet während seines Aufenthaltes für sämtliche durch ihn entstehende Schäden.
Es ist bei Anreise [bzw. bei Buchung ("Quickpack")] eine Kaution von jeweils 100 € pro Appartementzimmer fällig (Beispiel: 2 Zimmer App. "Im Himmel für 4" 200 €). Die Kaution wird bei Abreise ausgezahlt oder mit offenen Forderungen verrechnet. Beim "Quickpack" wird die Kaution unmittelbar nach Abreise, ggf. abzüglicher offener Forderungen, rücküberwiesen.
Bei einem Aufenthalt unter einer Woche ist die Endrechnung spätestens bei Anreise zur Zahlung fällig.
Bestandteil der AGB´s sind auch unser Impressum, Buchungsbedingungen, sowie die Informationen die in den Appartements aufliegen.
Aktivurlauber:
Schlüssel /Zutritt
Der Gast übernimmt einen Schlüssel zum Aktivurlauberraum und damit das recht den für Aktivurlauber vorgesehenen Bereich zu betreten.
Er trägt damit die Verantwortung für den Raum in dem Zeitraum in dem dieser durch ihn geöffnet ist. Der Gast hat den Raum wieder zu verschließen, sobald er den rechtmäßigen Zutritt anderer nicht mehr überprüfen kann, wie z.B. bei eigenem Verlassen des Grundstücks oder spätestens nach Gebrauch.
Verleih
Der Gast hat das Recht zum Verleih bestimmte Leihgegenstände für den unmittelbaren Gebrauch zu entnehmen. Eine Mitnahme zum Gebrauch ausserhalb des Grundstückes z.B. am Badeplatz ist erlaubt. Die Verleihgegenstände sind unmittelbar nach Gebrauch wieder im Raum zurückzustellen, eine Mitnahme auf das Zimmer oder eine anderweitige Reservierung ist nicht gestattet.
Der Erwerb des Aktivurlaubers garantiert keine Verfügbarkeit bestimmter Leihgegenstände. Alle Gegenstände werden im Pool zusammen mit den übrigen Aktivurlaubern benutzt. Jeder ist deshalb angehalten die Leihgeräte maßvoll und in Rücksicht auf andere Aktivurlauber zu verwenden (beispielsweise ist eine regelmäßige tägliche Entnahme von Rädern oder des Bootes zu früher Stunde nicht gestattet).
Ausgenommen ist hier der "Aktivurlauber mit fixem Leihrad" (s.u.).
Verleihgegenstände dürfen während des Ausleihzeitraumes nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Fahrräder dürfen kurz (z.B. beim Besuch iner Wirtschaft) abgestellt werden und sind dann - auch bei kurzem Verlassen - IMMER mit einer Kette an einer festen Verankerung zu versperren.
Elektrofahrräder dürfen nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Sollte dies unvorhergesehen notwendig sein, sind Sattel und Akku mitzunehmen und das Rad mit einer Kette durch Rahmen und beide Räder an einer festen Verankerung zu versperren (unserer E-Räder sind teilweise schwer verfügbar und nicht ohne weiteres nachzukaufen!).
Haftung
Der Aktivurlauber haftet im Zeitraum der Gewalt über die Leihgegenstände für diese und hat - nach Absprache mit dem Verleiher - bei Beschädigung oder Verlust entweder für gleichwertigen Ersatz zu sorgen oder für die Kosten Reparatur und Wertverlust oder die Neuanschaffung zu bezahlen.
In der Regel ist der Zeitwert zu bezahlen. Ist der Verleihgegenstand zumindest in annähernd neuwertigen Zustand, ist der Neupreis zu bezahlen.
Kaution
Für Aktivurlauber ist spätestens bei Schlüsselübernahme ein Kreditkartenabzug oder eine Kaution von 100 € zu entrichten.
Bei Verleih von Mountainbike oder E-Bike im Wert von mindestens 500 €.
Kosten
Der Aktivurlauber kostet 2 € pro Person und Tag und kann nur für den gesamten Urlaubszeitraum (der Aktivurlauber mit fixem Rad bei längerem Urlaub mindestens 1 Woche)gebucht werden.
Der Aktivurlauber mit fixem Rad kostet 4 € pro Person und Tag.
Kinder bis 14 Jahren sind kostenfrei (außer es wird ein Rad für das Kind geliehen).
Gebrauch
Alle Gegenstände sind nach Gebrauch an die vorgesehenen Stellen in dem "mindestens;-)" vorherigen Zustand gereinigt zurückzustellen.
Bei Grillern bitte Grilltassen verwenden oder Grill nacher gut reinigen Restasche nach auskühlen im Biomüll entsorgen.
Fahrräder/Boot ggf. mit Wasser aus der Regentonne und Lappen reinigen.
Eventuelle Beschädigungen oder Verlust sind der Gästebeutreuung unverzüglich zu melden.
Diebstahl
Bei Diebstahl von höherwertigen Gegenständen (z.B. Fahrrad, Boot) ist zwingend Anzeige zu erstatten und eine Bescheinigung mitzubringen.
Rückgabe
Vor Abreise ist der Schlüssel zurückzugeben und eventuelle Beschädigungen oder Verlust spätestens zu melden.
Kosten für Reparatur, Ersatz oder ggf. für notwendige Reinigungs- oder Wartungsarbeiten sind zu bezahlen oder werden von der Kaution in Abzug gebracht.